Spareinlagen

Spareinlagen sind Einlagen, die bei einem Kreditinstitut deponiert werden, mit dem Gedanken eine Ansammlung oder eine Anlage von Vermögen zu schaffen.


Diese Spareinlagen können von dem Sparer durch einen Verzicht auf Konsum geschaffen werden. Die Spareinlagen wurde mit dem Gedanken konstruiert, um den Menschen, mit einem relativ niedrigen Einkommen, eine Möglichkeit der Vermögensbildung zu geben. Spareinlagen sind grösstenteils Einlagen bei einer Bank, die nicht zur Verwendung im Geschäftsbetrieb oder für den Zahlungsverkehr bestimmt sind. Spareinlagen sind durch eine urkundliche Verbriefung gekennzeichnet, wie zum Beispiel das Sparbuch. Spareinlagen, wie das Sparbuch, sind Klassiker des Sparens. Spareinlagen sind besonders gern gesehen, weil Sie sehr sicher sind und das Sparen mit Spareinlagen auch noch mit zusätzlichen Prämien belohnt wird. Es gibt Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist und Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist. Bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, wie bei den Sparbüchern, kann nur eine Summe von bis zu 2 000 € innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden.


Bei Beträgen über 2 000 € greift bei den Spareinlagen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist beträgt die Mindestkündigungsfrist 6 Monate. Hält der Sparer bei den Spareinlagen sich nicht an die 2 000 € und hebt er mehr Geld ab, dann kann die Bank Vorschusszinsen berechnen. Dieser Strafzins, in Form von Vorschusszinsen, darf die Bank aber nicht höher ansetzen als 1/4 des zuletzt gezahlten Guthabenzinses. Der Strafzins bei den Spareinlagen darf maximal für 3 Monate verlangt werden. Wenn die Bank also z.B. einen Guthabenzins von 4 % zahlt, dann darf Sie höchstens einen Strafzins (Vorschusszins) von 1 % berechnen. Dieser Strafzins darf aber nicht für den gesamten Betrag angesetzt werden, sondern nur für den Teil, der über dem Freibetrag leigt. Spareinlagen sind in Deutschland, in Bezug auf die Formen der Geldanlage, wohl am meisten verbreitet. Beachten Sie, wenn die Urkunde der Spareinlage verloren geht, muss eine Verlusterklärung ausgefüllt werden. Danach wird die Bank eine Ersatzurkunde ausstellen. Spareinlagen gelten als sehr sicher und unterliegen auch der Einlagensicherung der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt verschiedene Arten von Spareinlagen. Eine Form der Spareinlagen haben wir in Form der Sparbücher schon kurz dargestellt. Weitere Spareinlagen sind Sparbriefe, vermögenswirksame Sparverträge, Prämiensparen und Sparpläne. Prämiensparen und Sparpläne können am besten mit einem Banksparplan abgeschlossen werden. Wenn Sie also eine sichere Art der Geldanlage suchen, dann sollten Sie sich die Spareinlagen einmal genauer betrachten. Wenn Sie sich für Festgeld interessieren, sollten Sie eine Festgeldanlage in Betracht ziehen.

admin on Dezember 6th 2008